Ein Geschenk zum Schuljahresende oder zum Abschied ist eine schöne Tradition: ein Dankeschön für ein Jahr, das die Lehrerin mit unseren Kindern verbracht hat. Für das Elternteil, das es organisiert, ist es auch ein kleines Projekt: Familien zusammenbringen, ein paar Euro sammeln, aussuchen, kaufen, abrechnen. Mit etwas Methode schafft ihr das in drei Wochen, ohne Gebühren. Vorher lohnt ein Blick auf die Regeln, denn was eine Lehrkraft annehmen darf, ist in Deutschland geregelt.
- Fünf bis sechs Wochen vor den Sommerferien: Idee ansprechen, eigene Gruppe anlegen.
- Vier Wochen vorher: Geschenk auswählen, Gemeinschaftskasse öffnen.
- Zwei Wochen vorher: Sammlung abschließen, kaufen.
- Letzte Schulwoche: Geschenk übergeben, mit den Bildern oder Grüßen der Kinder.
Wann das Schuljahr endet, hängt vom Bundesland ab: Die Sommerferien beginnen je nach Land zu sehr unterschiedlichen Terminen. Den Termin für euer Land findet ihr im Ferienkalender der Kultusministerkonferenz.
Was Lehrkräfte annehmen dürfen
Verbeamtete Lehrkräfte dürfen nach § 42 Beamtenstatusgesetz grundsätzlich keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile in Bezug auf ihr Amt annehmen; Ausnahmen brauchen die Zustimmung des Dienstherrn. Für angestellte Lehrkräfte gilt nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) Entsprechendes. Das klingt strenger, als es im Alltag ist: Die Länder lassen kleine Aufmerksamkeiten und angemessene Geschenke einer ganzen Klasse unter Bedingungen zu. Die Einzelheiten regelt jedes Land selbst. Drei Beispiele aus offiziellen Hinweisen:
| Land | Was die Hinweise sagen |
|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | Ein Geschenk einer Gesamtheit von Eltern oder Schülern, etwa der Klassenpflegschaft, gilt als stillschweigend genehmigt, wenn es nach Anlass (zum Beispiel Verabschiedung), Wert und Gegenstand (Blumen, Pralinen) als angemessen empfunden wird. Einen Euro-Betrag nennt das Ministerium nicht. Geldgeschenke sind nie zulässig; nach den Hinweisen der Bezirksregierung Düsseldorf auch Gutscheine nicht. |
| Bayern | Eine geringwertige Aufmerksamkeit als Ausdruck persönlicher Verbundenheit ist nicht zu beanstanden. Feste Grenzen nennt das Kultusministerium ausdrücklich nicht; es kommt auf den Einzelfall an. |
| Sachsen | Die Hinweise des Kultusministeriums (Stand 2018) sehen eine allgemein erteilte Zustimmung für geringwertige Aufmerksamkeiten bis zu einem Marktwert von schätzungsweise 20 Euro im Einzelfall und höchstens etwa 60 Euro im Jahr vor. Alles darüber braucht eine ausdrückliche Zustimmung. |
Wichtig für die Rechnung: Ob bei einem Sammelgeschenk der Gesamtwert oder der Anteil pro Familie zählt, sagen die meisten Hinweise nicht ausdrücklich. Geht deshalb vom Gesamtwert aus und bleibt bescheiden. Bayern und Sachsen stellen außerdem klar: Kein Elternteil ist verpflichtet, sich an einem Geschenk für Lehrkräfte zu beteiligen.
Daraus ergeben sich ein paar einfache Reflexe:
- ein gemeinsames Geschenk der Klasse statt vieler Einzelgeschenke, die sich vergleichen;
- ein bescheidener Wert, eher symbolisch als teuer;
- kein Bargeld und keine Gutscheine, sondern etwas Persönliches wie Blumen, Pralinen oder ein Buch der Kinder;
- ein Geschenk zum Abschied oder Schuljahresende, wenn keine Noten mehr anstehen;
- im Zweifel vorher fragen: Die Schulleitung weiß, was in eurem Land gilt, und kann eine Zustimmung einholen.
Vorab: vier Fragen klären
Wer organisiert?
Oft die Elternvertreter, manchmal ein Freiwilliger. Wichtig ist, dass eine Person das Geld verwaltet und eine zweite hilft, für die Transparenz und falls jemand im Urlaub ist.
Für wen?
Die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer, klar. Denkt auch an alle, die die Klasse begleitet haben: die Schulbegleitung eines Kindes, die Erzieherin aus dem Ganztag oder Hort, die Fachlehrkraft für Musik oder Sport. Ein gemeinsames Geschenk oder ein kleiner Gruß für jede Person vermeidet Enttäuschungen. Für sie können eigene Regeln gelten, je nachdem, wer sie beschäftigt.
Hat die Schule Gewohnheiten?
Manche Schulen wünschen ein gemeinsames Geschenk pro Klasse, andere raten ganz von Geschenken ab. Ein kurzes Wort mit den anderen Elternvertretern oder der Schulleitung erspart Fettnäpfchen.
Welcher Betrag?
Die heikle Frage, und die Antwort ist kurz: freiwillig und bescheiden. Mehr dazu gleich.
Wie viel pro Familie?
Eine Tabelle gibt es nicht, und mit den Regeln für Lehrkräfte im Blick reicht wenig. Rechnet rückwärts: Bei 25 Familien, die im Schnitt 2 Euro geben, kommen 50 Euro zusammen. Das genügt für Blumen, ein gebundenes Buch mit den Bildern der Kinder und eine Karte. Mehr anzustreben, lohnt sich nicht und kann die Lehrkraft in Verlegenheit bringen.
- Setzt auf einen freien Betrag: Jeder gibt nach seinen Möglichkeiten, niemand fühlt sich ausgeschlossen.
- Nennt eine Orientierung statt eines Preises: „Die meisten geben 1 bis 3 Euro.“
- Sagt klar, dass die Teilnahme freiwillig ist, und überreicht das Geschenk im Namen der ganzen Klasse: Kein Kind soll merken, ob seine Eltern mitgemacht haben.
Die Sammlung in 7 Schritten
So geht es mit YouTim, kostenlos und ohne Provision. Die Methode funktioniert auch mit anderen Werkzeugen, aber ein eigener Raum spart viele Nachrichten.
- Eigenes YouTim anlegen, ohne die Lehrerin. Nennt es zum Beispiel „Geschenk für Frau Schneider“. Das ist wichtig: Alle Mitglieder eines YouTim sehen alle seine Dienste; die Überraschung braucht also eine Gruppe ohne sie. Aktiviert Gemeinschaftskasse, Umfrage und Chat.
- Die Familien einladen. Teilt den Einladungslink im Elternchat, schickt ihn per E-Mail oder legt den QR-Code dem Elternbrief bei. Eltern treten mit einer E-Mail-Adresse bei, ohne Telefonnummer, und ohne App, wenn sie lieber den Browser nutzen.
- Das Geschenk per Umfrage auswählen. Schlagt drei oder vier Ideen mit ungefährem Preis vor und lasst eine Woche Zeit. Mit der geheimen Abstimmung sieht jeder nur die eigene Stimme.
- Die Gemeinschaftskasse öffnen. Gebt den Zweck an, auf Wunsch ein Ziel, und wählt zwischen freiem und festem Betrag. Hinterlege dein Wero, Revolut oder PayPal unter „Mein Konto“: Dann öffnet die Schaltfläche „Meinen Anteil zahlen“ direkt deinen Zahlungslink oder zeigt deine Wero-Nummer. Wero läuft in Deutschland über die Banking-App vieler Banken, darunter Sparkassen und Volksbanken. Überweisung und Bargeld bleiben natürlich möglich.
- Verfolgen, ohne jemandem hinterherzulaufen. Jedes Elternteil macht seine Zusage und tippt dann auf „Ich habe bezahlt“; du bestätigst den erhaltenen Betrag. Du siehst auf einen Blick, wer zugesagt, wer bezahlt hat und was noch aussteht. Für Vergessliche verschickt „Erinnerung senden“ eine persönliche Erinnerung, ohne öffentliche Nachricht.
- Kaufen und abrechnen. Sobald die Sammlung abgeschlossen ist, kauft das Geschenk und legt ein Foto des Kassenbons in Dokumente ab (oder aktiviert das Gruppenkonto, um die Ausgaben zu erfassen). Eine kurze Nachricht fasst zusammen: gesammelter Betrag, Geschenk, eventueller Rest.
- Das Geschenk überreichen. Dazu eine Karte mit den Unterschriften der Kinder oder ein Heft mit ihren Bildern. Die Eltern können die Bilder fotografieren und in der Galerie des YouTim ablegen, um das Heft vorzubereiten.
Geschenkideen, die Freude machen
- Das Klassenbuch: ein Bild oder ein paar Zeilen von jedem Kind, gebunden oder in einer Mappe. Oft das Geschenk, das am längsten aufgehoben wird.
- Blumen oder eine schöne Pflanze für den Garten, den Balkon oder das Klassenzimmer.
- Gute Pralinen oder ein kleiner Korb mit regionalen Leckereien: Honig, Marmelade, Schokolade aus der Manufaktur um die Ecke.
- Ein Buch, mit einer Widmung der Klasse.
- Etwas Selbstgemachtes: ein Tontopf, den alle Kinder bemalt haben, ein Stoffbeutel mit Fingerabdrücken.
Meidet zu persönliche Geschenke (Parfum, Kleidung) und den zehnten Becher „Beste Lehrerin der Welt“: Nach ein paar Dienstjahren sind die Schränke voll. Und vergesst nicht: Gutscheine und Geld fallen in manchen Ländern ausdrücklich aus dem Rahmen.
Online-Sammelplattform oder Nachverfolgen unter Eltern?
Online-Sammelplattformen nehmen das Geld an eurer Stelle entgegen und zahlen es dann aus. Praktisch, wenn sich die Teilnehmer nicht kennen; Bedingungen und Gebühren unterscheiden sich aber je nach Anbieter, lest sie vorher.
Die YouTim-Gemeinschaftskasse funktioniert anders: Sie ist ein Werkzeug zum Nachverfolgen. YouTim kommt nie mit dem Geld in Berührung, erhebt keine Provision, und die Zahlungen gehen direkt an das organisierende Elternteil. Für eine Klasse, deren Familien sich jeden Morgen am Schultor sehen, ist das meist das Einfachste: Jeder Euro geht ins Geschenk.
Fehler, die ihr vermeiden solltet
- Zu spät anfangen: Eine Woche vor den Ferien ist die Hälfte der Familien gedanklich schon im Urlaub.
- Einen Betrag vorschreiben oder veröffentlichen, wer nichts gegeben hat: der sicherste Weg, Eltern zu verärgern.
- Im Klassenchat mit Namen erinnern: Besser die persönliche Erinnerung.
- Die Schulbegleitung oder den Ganztag vergessen, die oft genauso viel Zeit mit den Kindern verbracht haben.
- Zu viel sammeln: Ein teures Geschenk bringt die Lehrkraft in Verlegenheit, im schlimmsten Fall muss sie es ablehnen.
- Unklare Abrechnung: Ein Kassenbon und eine kurze Zusammenfassung beantworten jede Frage.
- Themen mischen: Eine eigene Gruppe für das Geschenk verhindert, dass die Überraschung im Klassenchat durchsickert.
Und wenn Geld übrig bleibt?
Drei Möglichkeiten, die ihr am besten gleich beim Start ankündigt: die Karte oder den Blumenstrauß etwas schöner machen, den Rest in die Klassenkasse oder an den Förderverein der Schule geben, wenn es einen gibt, oder ihn anteilig zurückzahlen, wenn der Betrag spürbar ist. Bei kleinen Beträgen wählen die meisten Klassen eine der ersten beiden Lösungen. Wie ihr den Elternchat der Klasse ohne Telefonnummern organisiert, lest ihr in unserem Ratgeber Elternchat ohne Telefonnummer.
Häufige Fragen
Wie viel sollte jede Familie für das Geschenk der Lehrerin geben?
Es gibt keine feste Regel: Üblich sind ein paar Euro pro Familie, als freier Betrag. Weil Lehrkräfte nur angemessene Geschenke annehmen dürfen, reicht ein bescheidener Gesamtbetrag; 25 Familien mit je 2 Euro ergeben 50 Euro.
Darf eine Lehrerin überhaupt Geschenke annehmen?
Grundsätzlich gilt für Lehrkräfte ein Annahmeverbot, Ausnahmen regeln die Länder. Kleine Aufmerksamkeiten und angemessene Geschenke der ganzen Klasse, etwa zum Abschied, sind in der Regel zulässig; Geld ist ausgeschlossen, in NRW auch Gutscheine. Im Zweifel fragt ihr die Schulleitung.
Ist die YouTim-Gemeinschaftskasse kostenlos?
Ja, völlig kostenlos. YouTim erhebt keine Provision und kommt nie mit dem Geld in Berührung. Die Eltern zahlen direkt an das organisierende Elternteil, per Überweisung, in bar oder mit Wero, Revolut oder PayPal.
Wie bleibt das Geschenk eine Überraschung?
Legt ein eigenes YouTim für das Geschenk an, ohne die Lehrerin: Alle Mitglieder eines YouTim sehen alle seine Dienste. Nur die eingeladenen Eltern sehen Gemeinschaftskasse und Umfrage.
Können wir für die Lehrerin und die Schulbegleitung getrennt sammeln?
Ja. Ihr könnt demselben YouTim mehrere Gemeinschaftskassen hinzufügen, zum Beispiel „Geschenk für Frau Schneider“ und „Geschenk für Herrn Yilmaz“, oder eine einzige für ein gemeinsames Geschenk.
Quellen
- Beamtenstatusgesetz, § 42 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
- Schulministerium NRW: Annahme von Belohnungen und Geschenken im Schulbereich
- Bezirksregierung Düsseldorf: Information zur Annahme von Belohnungen und Geschenken im Schulbereich (PDF, 2022)
- Bayerisches Kultusministerium: Rechtliche Fragen und Antworten (Geschenke für Lehrkräfte)
- Sächsisches Staatsministerium für Kultus: Hinweise zur Annahme von Belohnungen und Geschenken (PDF, Stand 2018)
- Kultusministerkonferenz: Ferienregelung
- Verbraucherzentrale NRW: Was ist Wero?
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Regeln zur Annahme von Geschenken durch Lehrkräfte sind Sache der Länder und unterscheiden sich; die genannten Hinweise können sich ändern. Fragt im Zweifel die Schulleitung, bevor ihr kauft. Stand: 8. November 2026.
